Immobilien­recht, Baurecht, Projekt­entwicklung

Immobilienrecht betrifft jeden – wir alle wohnen zur Miete, in Eigentumswohnungen oder Eigenheimen. Für den einen ist die Immobilie Lebensmittelpunkt, für andere Spekulationsobjekt oder dauerhafte Wertanlage. Wieder andere vermieten ihre Immobilien oder verwalten Häuser, Wohnungen oder Gewerberäume Dritter. Fragen zum Immobilienrecht stellen sich uns aber auch als Käufer und Verkäufer einer Immobilie oder im Falle von Erbschaften.

Zu regeln gibt es vieles. Entsprechend umfangreich und verzweigt ist das Immobilienrecht. Es wird geprägt von Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem reformierten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie zahlreichen Verordnungen des Bundes und der Länder. Als juristischer Laie verliert man rasch den Überblick. Zumal das Immobilienrecht stärker als andere Rechtsgebiete von gerichtlichen Entscheidungen geprägt wird, die zum Teil gravierende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Man denke nur an die häufigen Richtungswechsel der Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen.

Als Fachanwälte haben wir besondere Expertise auf dem Gebiet des Immobilienrechts und blicken auf eine langjährige Berufspraxis zurück. Wir begleiten Käufer und Verkäufer einer Immobilie, lösen Konflikte zwischen Vermietern, Mietern, Eigentümern und Nachbarn oder beraten Immobilienprofis wie Bauträger oder Miet- und WEG-Verwalter.

Besondere Expertise haben unsere Fachanwälte in folgenden Bereichen:

Immobilien­käufe und
-verkäufe

Maklerrecht

Baurecht

Projektentwicklung

IMMOBILIEN­KÄUFE UND -VERKÄUFE

Die Nachfrage nach Immobilien ist so hoch wie nie. Trotz hoher Preise wollen viele den Traum von einer eigenen Immobilie verwirklichen. Vor allem der Kauf der ersten und oft eigengenutzten Immobilie ist eine Entscheidung fürs Leben, die wohl überlegt sein will. Durch eine frühzeitige professionelle Begleitung lassen sich Fehler vermeiden, ob beim Grundstückskauf und Bau eines Einfamilienhauses oder dem Erwerb einer schlüsselfertigen Immobilie.

 

Der Verkauf oder Kauf einer Immobilie – gleich ob ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung – wirft Fragen auf, die bereits vor Vertragsabschluss geklärt werden sollten. Je professioneller die Beratung im Vorfeld, um so konfliktärmer die Vertragsabwicklung. Beim Immobilienkauf ist der Preis häufig das eine, die Lagebeurteilung, der technische Zustand, übernommene Pflichten, Risiken und andere wertbildende Faktoren häufig das andere, was sorgfältig abzuwägen ist. Rechtliche Konflikte beim Kauf oder Verkauf belasten den sozialen Wert einer Immobilie als Lebensmittelpunkt. Daher ist unser Anliegen, solche Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen oder sie in bestmöglicher Weise für unsere Mandanten zu lösen.

 

Wir unterstützen Sie bei Immobilienkäufen insbesondere in folgenden Bereichen:

 

– Erstellung von Kaufverträgen,

– Vertragsprüfungen,

– Prüfen von Objektunterlagen (z. B. Grundbücher, Teilungserklärungen, Mietverträge),

– Beratung zu wertbildenden Faktoren und Risikobewertungen,

– Sicherheiten, Grundschulden, Grunddienstbarkeiten,

– Immobilienerwerb in der Zwangsversteigerung.

MAKLERRECHT

Verkaufen ohne Makler, geht das? Welche Unterlagen müssen besorgt werden? Wer bestellt den Notar? Der Verkauf einer Immobilie wirft viele Fragen auf. Gerade für unerfahrene Verkäufer kann die Beauftragung eines Maklers viel Mühe ersparen und Fehler vermeiden.

Allerdings gibt es unter den Maklern immer wieder schwarze Schafe, die auf schnell verdientes Geld aus sind und eher einen raschen Abschluss als die Interessen ihrer Auftraggeber im Blick haben. Wir unterstützen Sie sowohl bei der sicheren Beauftragung eines Maklers als auch bei der Konfliktlösung. Egal ob über Provision, Aufwandsersatz oder Kausalität der Maklerleistung gestritten wird.

Ein Maklergesetz gibt es nicht. Lediglich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält einige wenige Regelungen zum Maklerrecht. Maklerrecht ist in aller Regel Richterrecht. Für eine erfolgreiche Konfliktbewältigung ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung unerlässliche Voraussetzung. Tägliche Befassung und regelmäßige Fortbildung sind Erfolgsgaranten unserer Tätigkeit.

Im Maklerrecht unterstützen wir Sie in folgenden Rechtsfragen:

– Prüfung Maklerverträge,
– Widerruf von Makleraufträgen,
– Ursächlichkeit der Maklerleistung,
– Maklerprovision, Aufwandsersatz,
– Fälligkeit der Maklercourtage,
– außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Maklerstreitigkeiten.

I. Baurecht

Ob Neu- oder Umbau einer Immobilie. Kaum ein Bauvorhaben geht ohne kleinere oder größere Auseinandersetzungen über die Bühne. Unsere Erfahrung zeigt: Vielen Probleme hätten sich bei einer Beratung vor Abschluss des Bauvertrages vermeiden lassen. Wir prüfen Bauverträge vorab sorgfältig, machen Kostenfallen ausfindig und achten auf verbindliche Fertigstellungstermine.

Aber auch in der Bauphase können Fehler gemacht werden. Schuld sind fehlerhafte Planung, mangelhafte Ausführung oder unzureichende Abstimmung der Gewerke. Auch hier gilt es, Konflikte möglichst frühzeitig zu erkennen und zu entschärfen. Wir unterstützen Bauherren bei der außergerichtlichen Konfliktlösung und – wenn es sich nicht vermeiden lässt – bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Bauvertrag.

Besondere Herausforderungen stellt der Erwerb einer Neubauwohnung in der Bauphase oder vom Reißbrett. Im Kaufvertrag (dem sog. Bauträgervertrag) trifft Kauf- und Baurecht zu einem komplexen Regelwerk zusammen. Zu beachten sind Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), der Baubeschreibung, werkvertragliche Regelungen etc. Diese Themen besprechen wir mit Ihnen vor Vertragsabschluss und begleiten Sie bei den Verhandlungen mit dem Bauträger. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt darüber hinaus bei der Durchsetzung einer fristgerechten Wohnungsübergabe, der Verfolgung von Mängeln am Sondereigentum sowie der Abnahme des Gemeinschaftseigentums und der Beseitigung von Baumängeln am Gemeinschaftseigentum für die WEG.

II. Projektentwicklung

Probleme und Streitigkeiten mit Behörden gibt es leider in vielerlei Hinsicht. Alle Streitigkeiten mit Behörden unterliegen dem öffentlichen Recht oder Verwaltungsrecht.

Recht häufig davon betroffen sind Grundstückseigentümer. Dabei geht es oftmals um Probleme mit dem Bauamt, Auflagen oder Abständen zu Nachbarn. Somit ist das Planungsrecht, das öffentliche Baurecht und das Umweltrecht der Kernbestand der Regelungen des öffentlichen Rechts, die die Planung und Genehmigung von Immobilien-und Infrastrukturprojekten bestimmen. Die Komplexität dieser Verfahren und die Anforderungen, die an Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb von Projekten und Anlagen gestellt werden, haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Auf der Grundlage einer langjährigen Expertise und Erfahrung beraten wir Sie gerne ganzheitlich und strategisch und bieten Ihnen konkrete Lösungen in jeder Phase Ihres Projekts.

Weitere Tätigkeitsbereiche