Immobilien­recht

Immobilienrecht betrifft jeden – wir alle wohnen zur Miete, in Eigentumswohnungen oder Eigenheimen. Für den einen ist die Immobilie Lebensmittelpunkt, für andere Spekulationsobjekt oder dauerhafte Wertanlage. Wieder andere vermieten ihre Immobilien oder verwalten Häuser, Wohnungen oder Gewerberäume Dritter. Fragen zum Immobilienrecht stellen sich uns aber auch als Käufer und Verkäufer einer Immobilie oder im Falle von Erbschaften.

Zu regeln gibt es vieles. Entsprechend umfangreich und verzweigt ist das Immobilienrecht. Es wird geprägt von Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem reformierten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie zahlreichen Verordnungen des Bundes und der Länder. Als juristischer Laie verliert man rasch den Überblick. Zumal das Immobilienrecht stärker als andere Rechtsgebiete von gerichtlichen Entscheidungen geprägt wird, die zum Teil gravierende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Man denke nur an die häufigen Richtungswechsel der Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen.

 

Als Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht haben wir besondere Expertise auf dem Gebiet des Immobilienrechts und blicken auf eine langjährige Berufspraxis zurück. Wir begleiten Käufer und Verkäufer einer Immobilie, lösen Konflikte zwischen Vermietern, Mietern, Eigentümern und Nachbarn oder beraten Immobilienprofis wie Bauträger oder Miet- und WEG-Verwalter.

 

Besondere Expertise haben unsere Fachanwälte in folgenden Bereichen:

Immobilien­käufe und
-verkäufe

Gewerbe­mietrecht

Wohnungs­mietrecht

WEG-Recht

Maklerrecht

IMMOBILIEN­KÄUFE UND -VERKÄUFE

Die Nachfrage nach Immobilien ist so hoch wie nie. Trotz hoher Preise wollen viele den Traum von einer eigenen Immobilie verwirklichen. Vor allem der Kauf der ersten und oft eigengenutzten Immobilie ist eine Entscheidung fürs Leben, die wohl überlegt sein will. Durch eine frühzeitige professionelle Begleitung lassen sich Fehler vermeiden, ob beim Grundstückskauf und Bau eines Einfamilienhauses oder dem Erwerb einer schlüsselfertigen Immobilie.

 

Der Verkauf oder Kauf einer Immobilie – gleich ob ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung – wirft Fragen auf, die bereits vor Vertragsabschluss geklärt werden sollten. Je professioneller die Beratung im Vorfeld, um so konfliktärmer die Vertragsabwicklung. Beim Immobilienkauf ist der Preis häufig das eine, die Lagebeurteilung, der technische Zustand, übernommene Pflichten, Risiken und andere wertbildende Faktoren häufig das andere, was sorgfältig abzuwägen ist. Rechtliche Konflikte beim Kauf oder Verkauf belasten den sozialen Wert einer Immobilie als Lebensmittelpunkt. Daher ist unser Anliegen, solche Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen oder sie in bestmöglicher Weise für unsere Mandanten zu lösen.

 

Wir unterstützen Sie bei Immobilienkäufen insbesondere in folgenden Bereichen:

 

– Erstellung von Kaufverträgen,

– Vertragsprüfungen,

– Prüfen von Objektunterlagen (z. B. Grundbücher, Teilungserklärungen, Mietverträge),

– Beratung zu wertbildenden Faktoren und Risikobewertungen,

– Sicherheiten, Grundschulden, Grunddienstbarkeiten,

– Immobilienerwerb in der Zwangsversteigerung.

GEWERBE­MIETRECHT

Im Gewerbemietrecht ist professionelle Begleitung beim Vertragsschluss besonders wichtig. Mietverträge werden häufig langfristig ohne vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten abgeschlossen. Das sichert dem Vermieter die Amortisation der hohen Aus- und Umbaukosten und gibt dem Mieter die erforderliche Planungssicherheit für die Entwicklung seines Geschäftsbetriebes. Mietverträge sollten maßgeschneidert die Interessen beider Parteien berücksichtigen.

 

Dabei haben wir die typischen Problemfelder im Blick, die häufig übersehen oder unterschätzt werden, wie zum Beispiel die Sicherstellung des Vorsteuerabzugs für Vermieter. Und wir wissen, dass die Miete manchmal nicht alles ist. Oft sind Kostenfallen in Regelungen zur Flächenberechnung, zu Nebenkosten oder zur Instandhaltung versteckt. Wir prüfen und verhandeln Ihren Mietvertrag, damit Sie frei von bösen Überraschungen Ihre unternehmerischen Ziele verwirklichen können.

 

Kommt es dennoch zum Streit, vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und vor Gericht, zum Beispiel in Räumungsprozessen und Zahlungsklagen. Wir analysieren die Prozessaussichten und achten stets auf ein vernünftiges Verhältnis von Aufwand und Nutzen.

 

Wir beraten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

 

– Prüfung von Mietverträgen,

– Begleiten von Vertragsverhandlungen,
– Zahlungs- und Räumungsklagen,

– Behebung Mietmängel,

– Wertsicherungsklauseln,

– Umsatzsteueroption,

– Exit aus Langfristverträgen,

– Schadenersatz.

WOHNUNGS­MIETRECHT

Das in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelte Wohnungsmietrecht ist für den Laien kaum zu überblicken. Das komplexe Geflecht wechselseitiger Rechte und Pflichten wird zudem stärker als in anderen Rechtsgebieten von der Rechtsprechung geprägt, die sich uneinheitlich, teilweise sogar widersprüchlich präsentiert. Nur durch ständige Fortbildung und tägliche Beschäftigung behalten wir selbst den Überblick und kennen alle wichtigen aktuellen Gerichtsentscheidungen.

Konflikte im Mietverhältnis werden rasch emotional. Vermieter nehmen es häufig persönlich, wenn ihr Eigentum durch sorglosen Umgang leidet. Mieter fühlen sich mit nicht behobenen Mängeln auf sich allein gestellt. Als Fachanwälte lösen wir die Konflikte mit Sachlichkeit und Sorgfalt, haben aber auch stets die emotionale Seite im Blick. Großen Wert legen wir auf die Wirtschaftlichkeit. Denn ein Streit macht keinen Sinn, wenn der Aufwand zum Nutzen außer Verhältnis steht.

Im Bereich Wohnungsmietrechts beraten und vertreten wir in folgenden Bereichen:

– Erstellung von Mietverträgen,
– Zahlungs- und Räumungsklagen
– Eigenbedarfskündigungen,
– Mietererhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete,
– Regelungen zur Mietpreisbremse,
– Schönheitsreparaturen,
– Wohnungsübergabe und Rückgabepflicht des Mieters,
– Schimmel oder sonstige Mängel,
– Modernisierungen.

WEG-RECHT

Wer Wohnungseigentümer werden will, der bindet sich. Oft länger als gedacht. Gegenüber der Bank, der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter. Von der erhofften Freiheit des Eigentümers bleibt mitunter wenig übrig. Insbesondere bei Instandsetzungen kann der Traum von den eigenen vier Wänden rasch zur Kostenfalle werden. Meist sind Balkone oder die Tiefgarage betroffen. Wer ist für was verantwortlich? Wer muss wie viel bezahlen? Die Abgrenzung der Pflichten zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist selbst für gestandene WEG-Verwalter häufig eine Herausforderung.

 

Zuständig für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums ist der Verwalter. Er muss auch für die Zahlung der Wohngelder und Instandhaltungsrücklagen sorgen und einmal jährlich über die Vorschüsse abrechnen. Wir prüfen, ob die Verwaltung korrekt arbeitet und unterstützen Sie in Konflikten mit dem Verwalter oder anderen Eigentümern. Sind Beschlüsse fehlerhaft, können diese innerhalb eines Monats angefochten werden. Wir prüfen Eigentümerbeschlüsse auf ihre Rechtswirksamkeit und vertreten die Parteien in gerichtlichen Anfechtungsverfahren.

 

Trotz aller Pflichten lohnt eine Eigentumswohnung. Egal ob zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage, wenn Sie den Erwerb einer Eigentumswohnung planen, unterstützen wir Sie bei der Klärung aller rechtlichen Risiken und Fragen. Hierzu gehört neben der Prüfung des Kaufvertrages die Prüfung aller wesentlichen Unterlagen (wie z.B. die Teilungserklärung, den Grundbuchauszug, Beschlussfassungen, Mietverträge). Auch steuerliche Aspekte und Nachfolgeregelungen gehören zum Beratungsumfang.

 

Im Wohnungseigentumsrecht unterstützen wir Sie in folgenden Rechtsfragen:

 

– Kauf- und Verkauf von Eigentumswohnungen, Vertragserstellung und -prüfung,
– Teilung und Bildung von Wohneigentum, einschließlich Teilungserklärung,
– Vermietung von Eigentumswohnungen,
– Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen,
– Begleitung und Vertretung von Eigentümern in den Versammlungen,
– Anfechtung von Beschlüssen,
– Abberufung des Verwalters und Schadenersatzansprüche,
– Wohngeldabrechnung und Wirtschaftsplan,
– Sonderumlagen,
– Gebrauch des Sonder- und Gemeinschaftseigentums,
– Sondernutzungsrechte,
– bauliche Änderungen,
– ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums,
– Vererben von Eigentumswohnungen und frühzeitige Nachlassregelungen

MAKLERRECHT

Verkaufen ohne Makler, geht das? Welche Unterlagen müssen besorgt werden? Wer bestellt den Notar? Der Verkauf einer Immobilie wirft viele Fragen auf. Gerade für unerfahrene Verkäufer kann die Beauftragung eines Maklers viel Mühe ersparen und Fehler vermeiden.

Allerdings gibt es unter den Maklern immer wieder schwarze Schafe, die auf schnell verdientes Geld aus sind und eher einen raschen Abschluss als die Interessen ihrer Auftraggeber im Blick haben. Wir unterstützen Sie sowohl bei der sicheren Beauftragung eines Maklers als auch bei der Konfliktlösung. Egal ob über Provision, Aufwandsersatz oder Kausalität der Maklerleistung gestritten wird.

Ein Maklergesetz gibt es nicht. Lediglich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält einige wenige Regelungen zum Maklerrecht. Maklerrecht ist in aller Regel Richterrecht. Für eine erfolgreiche Konfliktbewältigung ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung unerlässliche Voraussetzung. Tägliche Befassung und regelmäßige Fortbildung sind Erfolgsgaranten unserer Tätigkeit.

Im Maklerrecht unterstützen wir Sie in folgenden Rechtsfragen:

– Prüfung Maklerverträge,
– Widerruf von Makleraufträgen,
– Ursächlichkeit der Maklerleistung,
– Maklerprovision, Aufwandsersatz,
– Fälligkeit der Maklercourtage,
– außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Maklerstreitigkeiten.

Weitere Tätigkeitsbereiche