Vertrags­recht / Schuldrecht

Das Vertragsrecht ist Gegenstand unseres Alltags. Jeder kommt jeden Tag mit dem Vertragsrecht in Berührung.

Nutzt man öffentliche Verkehrsmittel, kauft ein Auto, bucht eine Reise oder beauftragt einen Handwerker, wird immer ein Vertrag geschlossen, der jeweils individuell ist und eigenen Voraussetzungen unterliegt. Selbst ein Arbeitsvertrag und Mietverträge sind bestimmte und konkrete Unterfälle des Vertragsrechts, welche alleine für sich genommen derart komplex sind, dass diese mittlerweile völlig eigene Rechtsgebiete darstellen und sich eigene Fachanwaltschaften herausgebildet haben.

Dadurch, dass jeder jeden Tag unterschiedliche Verträge schließt, kommt es recht häufig vor, dass einer dieser Verträge von einer der Vertragsparteien nicht so eingehalten wird, wie sich dies die jeweils andere Vertragspartei vorgestellt hat. Was die Parteien dann wirklich vereinbart haben und welche der Parteien dann seinen Anspruch durchsetzen kann, kann im Regelfall nur durch konkrete Überprüfung des jeweils geschlossenen Vertrages festgestellt werden, was durch die Vielfältigkeit der einzelnen Vertragsarten, Möglichkeiten und vor allem auch der Vielfältigkeit unterschiedlicher AGB eines jeden Unternehmens, oftmals äußerst komplex ist.

Zumindest die Sichtung der vertraglichen Grundlage sollte daher anwaltlich erfolgen, um feststellen zu können, was individualvertraglich vereinbart worden ist und wer gegebenenfalls welche Ansprüche tatsächlich durchsetzen kann, ob ein Klageverfahren sich tatsächlich lohnt und Aufwand, Nutzen und Kosten im entsprechenden Verhältnis stehen. Insbesondere wenn zunächst erst Fachfragen zu beantworten sind und es dann erst noch das Gutachten eines Sachverständigen braucht, sollte alleine aufgrund der für den Sachverständigen anfallenden zusätzlichen Kosten schon von vornherein konkret überprüft sein, ob die Verauslagung dieser Kosten sinnvoll erscheinen und man diese dann geltend machen und durchsetzen kann. Dabei stimmen subjektives Empfinden und rechtliche Grundlagen nicht immer überein, sodass die Objektivität durch anwaltliche Prüfung in vielen Fällen äußerst sinnvoll ist.

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