Wenngleich das Notariat sehr formell geprägt ist, ist jeder Sachverhalt gesondert zu betrachten und kein Vertrag wie der andere. Unsere Aufgabe ist es, Ihre Ziele und eine ausgewogene Gestaltung herauszuarbeiten.
Im Einzelnen bedeutet dies Folgendes:
Grundstückskaufverträge
Wir gestalten Immobilienkaufverträge für Sie, wickeln diese für Sie ab und überwachen die Abwicklung. Hierzu zählt die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Dabei achten wir unter Berücksichtigung der finanziellen Gefahren auf die Sicherheit beider Vertragsparteien. Wir beraten Sie gerne zur Vorgehensweise und wie Ihre Interessen gewahrt werden können. Augenmerk ist dabei auf die grundbuchliche Situation und die Überwachung der Kaufpreiszahlung zu lenken bis hin zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Kaufverträge über Eigentumswohnungen
Das Vorgesagte gilt ebenso für den Erwerb von gewerblich oder zu Wohnzwecken genutzter Eigentumswohnungen. Darüber hinaus sind bei der Gestaltung die Besonderheiten des Wohnungseigentumsgesetzes oder der jeweiligen Teilungserklärung zu beachten. Auch auf mögliche Risiken in Zusammenhang nicht vollzogener Beschlüsse ist hinzuweisen.
Bildung von Wohnungseigentum
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen sowie der aktuellen Rechtsprechung gestalten wir mit Ihnen zusammen Teilungserklärungen und sichern den grundbuchlichen Vollzug der Anlegung einzelner Grundbuchbücher ab. Die Bildung von Sondereigentum und Sondernutzungsrechten stellt die zentrale Aufgabe dar. Hinzu kommt die Gestaltung des Zusammenlebens in der Gemeinschaft, beispielsweise durch Regelung der Kostenverteilung.
Bauträgerverträge
Ebenfalls zu unserer Aufgabe gehört es, die Veräußerung während der Vertragsgabwicklung zu errichtender Immobilien (Ein-, Mehrfamilienhäuser, Reihenhausanlagen oder Doppelhäuser) zu betreuen, so dass der Erwerber eine bezugsfertige Immobilie erhält. Dabei gilt es, die kauf- und werkvertraglichen Regelungen sowie eine ausgewogene Absicherung beider Parteien zu gewährleisten.
Grundpfandrechte
Häufig bedarf es bei der Verwirklichung immobilienrechtlicher Vorhaben einer Finanzierung. Die Bestellung von Grundschulden oder Hypotheken ist häufig in die Abwicklung von Grundstücksgeschäften einzuflechten. Aber auch unabhängig davon bedarf es einer solchen, wenn größer Investitionen in die Immobilie erfolgen sollen.
Grunddienstbarkeiten
Zu unserem Geschäft gehört bei der Gestaltung der vorgenannten Verträge oder auch unabhängig davon die Formulierung von Nutzungsregelungen wie Wege- oder Leitungsrechte, Wohnrechte oder Nießbrauch. Gebrauchsregelungen im Zusammenhang der Bebauung sind gleichfalls denkbar. Die Absicherung erfolgt durch Eintragung dieser Regelung im Grundbuch.
Gründung eines Unternehmens, Übertragung
Wir beraten Sie bei der Rechtswahl eines Unternehmens und arbeiten mit Ihnen zusammen den Gesellschaftsvertrag aus. So können Sie Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt) als sog. „kleine“ GmbH oder eine AG) gründen. Auch eine Einzelperson als eingetragener Kaufmann kann ein Unternehmen führen. Wir begleiten Sie bei der Eintragung im Handelsregister. Hierzu gehört die Auswahl der Firma sowie die Formulierung des Unternehmenszwecks und die Bestellung des Vertretungsorgans.
Am Ende eines „Unternehmenslebens“ gehört die Anmeldung der Liquidation und Löschung dazu.
Wir begleiten notariell den Verkauf/die Übertragung von Geschäftsanteilen und so den Verkauf eines Unternehmens, eines Betriebsteils oder einzelner Geschäftsanteile/Beteiligungen, Verschmelzungen, Aufspaltungen oder Kapitalerhöhungen oder von Gewinnabführungsverträgen.
Änderung von Handelsregistereintragungen
Damit Ihre Geschäftspartner auf die Richtigkeit der Eintragungen vertrauen können, müssen Änderungen im Handelsregister eingetragen werden. Dazu gehören Geschäftsführerbestellungen oder deren Abberufung, Erteilung oder Widerruf der Prokura, die Änderung der Firma, die Sitzverlegung, Errichtung von Zweigniederlassungen, die Verlegung des Geschäftsortes, die Spaltung, Fusion oder Verschmelzung von Unternehmen. Wir prüfen, ob eine Änderung des Gesellschaftvertrages/Satzung notwendig ist und in welcher Form die Änderungen herbeizuführen sind. Etwaige Fragen des Registers prüfen und klären wir für Sie.
Eine rechtzeitige und insbesondere klare erbrechtliche Regelung sichert den Erhalt Ihres Vermögens so wie Sie es sich wünschen auch nach Ihrem Ableben. Hierzu zählt die Beratung und Gestaltung von erbrechtlichen Verfügungen in Patchwork-Familien, von Behinderten-, Geschiedenen- oder Unternehmertestamenten wie auch die Übertragung von Vermögenswerten in vorweggenommener Erbfolge einschließlich der Auswirkungen auf ein Pflichtteilsrecht.
Darüber hinaus gehört die Aufnahme von eidesstattlichen Versicherungen zum Zwecke der Erteilung eines Erbscheins zur notariellen Tätigkeit.
Im Rahmen der Vorsorge begleiten wir Sie bei der Gestaltung von Generalvollmachten und, wenn gewünscht, von persönlichen Vorsorgvollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.
Wir beraten Sie bei der Entscheidung, ob es vorteilhaft ist, einen Ehevertrag abzuschließen, die Grenzen der Wirksamkeit einzelner Regelungen in Ihrem konkreten Fall und die möglichen Auswirkungen auf das Erb- und Pflichtteilsrecht.
Im Zuge der Trennung begleiten wir die Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen und Vermögensauseinandersetzungen.
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