Straf­recht, Straßen­verkehrsrecht

Straf­recht und Ordnungs­widrigkeiten

Wer kennt es nicht? Man hat ein Knöllchen erhalten, ist über eine rote Ampel gefahren oder war zu schnell unterwegs. Nicht immer kann auch ein Rechtsanwalt etwas gegen ein vom Staat eingeleitetes Ordnungswidrigkeitsverfahren tun. Oftmals kann er aber jedoch der polizeilichen Akteneinsicht entnehmen, ob alle formellen Voraussetzungen für die Erteilung der Ordnungswidrigkeit vorlagen, ob das dazugehörige Messgerät ordnungsgemäß funktioniert und ordnungsgemäß geeicht ist oder welche sonstigen Möglichkeiten bestehen könnten, der polizeilichen/behördlichen Forderung entgehen zu können.

So kann sich durchaus eine Einsichtnahme eines Rechtsanwalts in die polizeiliche Akte in vielen Fällen lohnen und dazu führen, dass die Ordnungswidrigkeit zumindest in bestimmten Punkten reduziert werden kann.

Auch im Strafrecht sollte der Grundsatz gelten, dass man sich im Regelfall nicht selbst verteidigen sollte. Die dazugehörigen rechtlichen Regelungen sind dafür einfach zu vielfältig und all zu schnell ist etwas gesagt und in der Ermittlungsakte von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht gelangt, was dann nicht mehr zurückgenommen werden kann. Daher sollte ein Rechtsanwalt zunächst genau prüfen und feststellen, was der Strafbehörde mitgeteilt werden soll, ob überhaupt reagiert werden soll und welche Maßnahmen die Richtigen sind. Zur Vorbereitung ist die Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte notwendig. Diese wiederrum erhält immer nur ein Rechtsanwalt und nie der/die Beschuldigte selbst. Alleine deshalb ist eine anwaltliche Beauftragung im Strafrecht oftmals unumgänglich.

Die Konfrontation mit dem Vorwurf einer Straftat stellt für die meisten Menschen eine Ausnahmesituation dar. Bevor Sie als Beschuldigter zu einer Vernehmung bei der Polizei erscheinen, kontaktieren Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt. Werden Sie von der Staatsanwaltschaft geladen, müssen Sie erscheinen, können aber von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und sich an einen Rechtsanwalt wenden. Natürlich sollten Sie sich auch im Fall einer Durchsuchung nach Vorlage des Beschlusses an ihren Verteidiger wenden und einen „kühlen Kopf“ bewahren und erklären sich nicht mit der Mitnahme von Gegenständen einverstanden, damit dies nachfolgend über einen Richter und Ihren Verteidiger überprüft werden kann.

Wir sind insbesondere auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts, des Betäubungsmittelstrafrechts, Mord und Totschlag, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Arbeitsstrafrecht tätig, und zwar im Ermittlungsverfahren, bei Haftbefel, Berufung/Revision oder auch im Rahmen der Strafvollstreckung.

Haftpflicht­schaden im Straßen­verkehrs­recht

Ein Unfall ist schnell passiert. Neben einem etwaigen Sachschaden entstehen dabei oftmals auch noch Körperschäden. Liegt ein Verschulden des anderen vor, ist dieser oder dessen Haftpflichtversicherung zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

Bei Körperschäden kann es sich dabei recht schnell auch mal um einen höheren Geldbetrag handeln oder einen Anspruch auf einen sogenannten Haushaltsführungsschaden, aber auch bei Sachschäden gibt es viele Schadenspositionen die erstattungsfähig sind, an welche man oftmals zunächst selbst nicht denkt.

Da im Falle dessen, dass die Gegenseite den Schaden schuldhaft verursacht hat, diese auch die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit zu tragen hat, macht eine Überprüfung und ein anwaltliches Vorgehen bei Schadensfällen, oftmals Sinn.

Der Anwalt kann Sie auch dahingehend beraten, inwieweit Sie einen Gutachter beauftragen dürfen und wer dafür die Kosten übernimmt, ob ein Anspruch auf Nutzungsausfall oder ein Anspruch auf einen Mietwagen besteht und wie hoch bei einem Körperschaden ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist.

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