Öffentliches Recht, Projekt­entwicklung, Verwaltungs­recht, Planungsrecht

Probleme und Streitigkeiten mit Behörden gibt es leider in vielerlei Hinsicht. Alle Streitigkeiten mit Behörden unterliegen dem öffentlichen Recht oder Verwaltungsrecht.

Recht häufig davon betroffen sind Grundstückseigentümer. Dabei geht es oftmals um Probleme mit dem Bauamt, Auflagen oder Abständen zu Nachbarn. Somit ist das Planungsrecht, das öffentliche Baurecht und das Umweltrecht der Kernbestand der Regelungen des öffentlichen Rechts, die die Planung und Genehmigung von Immobilien-und Infrastrukturprojekten bestimmen. Die Komplexität dieser Verfahren und die Anforderungen, die an Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb von Projekten und Anlagen gestellt werden, haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Auf der Grundlage einer langjährigen Expertise und Erfahrung beraten wir Sie gerne ganzheitlich und strategisch und bieten Ihnen konkrete Lösungen in jeder Phase Ihres Projekts.

 

Aber auch anderweitig gibt es viele Auseinandersetzungen mit Behörden. Der Staat bestimmt die Spielregeln privatwirtschaftlichen und öffentlichen Handelns. Dies betrifft Zulassungen zu Kindertagesstätten, Schulen oder Universitäten, Überprüfung von Gesetzen und Verordnungen und auch Anordnungen von Behörden bei Gewerbebetrieben, im Handwerk und sonstigen Bereichen von Privatpersonen und Unternehmen.

 

Da behördliche Maßnahmen und die anwaltliche Tätigkeit gegen diese Maßnahmen im Regelfall ziemlich komplex und oftmals auch langwierig ist, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung im Bereich des öffentlichen Rechts/Verwaltungsrechts oftmals nicht möglich, mit der Folge, dass eine Anwaltskanzlei in diesem Bereich oftmals Honorarvereinbarungen schließen muss und die dafür angefallenen Kosten oftmals nicht über eine Versicherung erstattungsfähig sind.

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